FeststellanlagenfürBrandschutztürensinddurchdieBauaufsichtzugelasseneEinrichtungen,diedafürsorgen,dassTüröffnungen zwischenBrandabschnittengeöffnetbleibendürfen.ImBrandfallschließtdieBrandschutztürautomatischnachdemAuslöseneines integrierten Rauchmelders oder kann problemlos manuell geschlossen werden.
BrändebeginnenmiteinerRauchentwicklung,diemeist unbemerktverläuft.BinnenSekundenbreitensichgiftige Rauchgaseaus,diefürdenMenschentödlicheFolgenhaben. EineoffeneTür,dieimNotfallnichtmehrgeschlossenwerden kann, würde binnen kurzer Zeit zu einer Katastrophe führen.FeststellanlagenfürBrandschutztürenundTorebenötigenfür dieInbetriebnahmeeinebauaufsichtlicheZulassung,diein DeutschlanddurchdasDeutscheInstitutfürBautechnik(DIBT) erteilt wird.BeiderPrüfungderFeststellanlagenachDIN14677werden grundsätzlichnurkompletteAnlagenzugelassen.Beieinem nachträglichenEinbauvondazugehörigenBauteilenisteine neuePrüfungerforderlich.Eineinzelnes,nichtzugelassenes BauteilhättezurFolge,dassdiegesamteAnlagenicht zugelassen ist.
FeststellanlagenfürBrandschutztürenundToreverfügen mindestensübereinenBrandmelder,wiezumBeispieleinen optischenRauchmelder,eineautomatischeAuslösevorrichtung, eine Feststellvorrichtung und die Energiezufuhr für das System.DerzeitgibteszweiArtenderFeststellanlagenfür Brandschutztüren,diesichinihrerBauartunterscheiden.Hierzu gehörenAnlagesysteme,diemiteinemHaltemagneten ausgestattetsindundAnlagen,dieübereineelektromechanische Gleitschiene verfügen. WirberatenSiegernedazu,welchesAnlagesystemfürIhren Betrieb in Frage kommt.
INSTANDHALTUNG, PRÜFUNG UND WARTUNG AUS EINER HAND Wie jedes technische Gerät, muss auch die Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore regelmäßig geprüft und gewartet werden. Seit März 2011 wird diese Vorschrift nach DIN 14677 geregelt. Diese Norm beinhaltet auch die maximale Betriebszeit der Rauchmelder.Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Vorgeschrieben ist neben der regelmäßigen Instandhaltung zudem eine Prüfung und Inspektion der Funktionstüchtigkeit, die in einem Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden muss.Ebenso muss im Rahmen einer Wartung für ein störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte der Feststellanlage gesorgt werden. Das Prüfen und Warten darf ausschließlich durch einen zertifizierten Instandhalter oder einen Fachbetrieb erfolgen. Solange im Zulassungsbescheid keine kürzere Wartungsfrist angegeben ist, muss die Wartung der Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore einmal pro Jahr erfolgen.Die Instandhaltung, Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore können wir von bRand.ex als Fachbetrieb für Feuerlöschtechnik gerne für Sie übernehmen.